Allgemeine Geschäftsbedingungen Trojan Tattoo
Mir als Inhaber von Trojan Tattoo ist es besonders wichtig, dass dir als Kunde die Zusammenarbeit mit meinem Studio in guter Erinnerung bleibt. Dazu gehört nicht nur ein schönes Tattoo, sondern auch vollste Zufriedenheit mit meinem Service, dem Aufenthalt im Studio und Umgang miteinander auf dem Weg zu deinem neuen Tattoo.
Um dies für beide Seiten und für alle Kunden gleich zu gewährleisten muss ich bestimmte Rahmenbedingungen rechtsverbindlich in meinem Allgemeinen Geschäftsbedingungen schaffen und regeln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Trojan Tattoo Krüger
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Trojan Tattoo Krüger, vertreten durch René Krüger, Im Rank 2, 5332 Rekingen (nachfolgend „Trojan Tattoo“), und der Kundin bzw. dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Sie gelten für alle von Trojan Tattoo angebotenen Dienstleistungen, insbesondere Tätowierungen, Design- und Entwurfsarbeiten, Beratungen sowie Terminvereinbarungen.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern Trojan Tattoo deren Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Mit Vereinbarung eines Termins oder Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
§ 2 Vertragsabschluss und Ablehnung von Aufträgen
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde einen Termin oder die Erstellung eines Designs beauftragt und Trojan Tattoo den Auftrag bestätigt. Die Bestätigung kann mündlich, telefonisch, schriftlich (z. B. per E-Mail, WhatsApp, Social Media) oder persönlich erfolgen.
Trojan Tattoo behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn:
- ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann,
- das Motiv gegen gesetzliche, ethische oder künstlerische Grundsätze verstösst,
- oder die Umsetzung des Kundenwunsches technisch oder organisatorisch nicht möglich ist.
Im Fall einer (auch späteren) Ablehnung kann Trojan Tattoo die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung stellen. Ansprüche des Kunden aus einer Ablehnung sind ausgeschlossen.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungserbringung
Gegenstand des Vertrages ist das Erstellen oder Anpassen eines Tattoo-Designs sowie das Tätowieren unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Qualitätsstandards.
Der Kunde prüft vor Beginn des Tätowierens das auf der Haut platzierte Motiv (Position, Grösse, Schreibweise) und gibt es zur Umsetzung frei. Nach dieser Freigabe trägt der Kunde die Verantwortung für etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten.
Tätowierungen sind handwerklich-künstlerische Leistungen. Abweichungen in Farbe, Linienführung oder Detailtreue zum Entwurf sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Das endgültige Erscheinungsbild kann durch Hautbeschaffenheit, Körperstelle und individuelle Heilungsprozesse beeinflusst werden.
Ein Nachstich kann erforderlich sein, ist jedoch keine Hauptleistungspflicht. Die Notwendigkeit wird durch Trojan Tattoo festgestellt. Innerhalb von drei Monaten nach der Erstbehandlung erfolgt ein Nachstich in der Regel unentgeltlich, sofern die Pflegehinweise eingehalten wurden. Bei pflegebedingten Mängeln oder Nichteinhaltung der Nachsorge kann der Nachstich kostenpflichtig sein.
Die Leistung ist auch dann, zumindest teilweise erbracht wenn bei der Designplanung oder -erstellung kein , für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wurde. Trojan Tattoo kann die bis dahin angefallenen Aufwendungen berechnen.
§ 4 Designs, Urheberrechte und Vorlagen
Die Erstellung individueller Designs kann je nach Aufwand bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen. Änderungswünsche verlängern diese Frist entsprechend. Der Kunde kann den Auftrag nach Ablauf der Frist schriftlich zurückziehen.
Änderungswünsche am Tag des Tätowiertermins, die eine Durchführung verhindern, gelten als Terminausfall und können gemäss § 5 berechnet werden. Geringfügige Anpassungen (unter 30 Minuten Bearbeitungszeit) sind hiervon ausgenommen.
Führt ein Änderungswunsch dazu, dass Trojan Tattoo den Auftrag nicht mehr ausführen kann oder will, können die bis dahin erbrachten Leistungen mit einem Stundensatz von 80 CHF berechnet werden.
Die Urheberrechte an sämtlichen von Trojan Tattoo erstellten oder angepassten Designs verbleiben bei Trojan Tattoo. Jede Nutzung, Weitergabe oder Reproduktion ohne ausdrückliche Zustimmung ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann Schadensersatz in Höhe der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns geltend gemacht werden.
Für vom Kunden mitgebrachte Vorlagen übernimmt Trojan Tattoo keine urheberrechtliche Verantwortung. Der Kunde sichert zu, über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen und Trojan Tattoo von eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen.
Mit der Auftragserteilung überträgt der Kunde Trojan Tattoo das Recht, das mitgebrachte Motiv als Vorlage für die Tätowierung zu verwenden.
§ 5 Termine, Kaution, Absagen und Verschiebungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Zur Terminbestätigung wird eine Kaution von 25 % des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 150 CHF, fällig. Trojan Tattoo kann auf die sofortige Zahlung verzichten, behält sich aber vor, sie im Falle eines Ausfalls nachträglich einzufordern.
Absagen und Verschiebungen:
- Bis 10 Tage vor dem Termin: kostenfrei möglich.
- Zwischen 10 Tagen und 48 Stunden vor dem Termin: bis zu 50 % der Kaution kann einbehalten werden.
- Weniger als 48 Stunden vor dem Termin: volle Kaution wird einbehalten oder nachträglich berechnet.
Eine Verschiebung gilt nur dann als solche, wenn der Ersatztermin innerhalb von zwei Monaten liegt. Danach gilt sie als Absage. Ab der zweiten Verschiebung können angefallene Aufwendungen in Rechnung gestellt werden.
Eine Verspätung von mehr als 30 Minuten kann als Terminausfall gewertet werden.
Auch Nachstich-Termine sind verbindlich und werden bei Nichtwahrnehmung wie reguläre Termine behandelt.
Erscheint der Kunde in einem Zustand, der ein Tätowieren nicht zulässt (z. B. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, mangelnde Hygiene), kann die Leistung verweigert und der Termin als Ausfall gewertet werden.
Kann Trojan Tattoo einen Termin aus Gründen wie Krankheit oder organisatorischen Problemen nicht wahrnehmen, werden mindestens drei Ersatztermine angeboten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für Tätowierungen werden individuell nach Grösse, Körperstelle, Farbgestaltung, Designaufwand und Arbeitszeit festgelegt. Preisangaben gelten grundsätzlich für eine Sitzung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Im Preis enthalten sind Beratung, das Erstellen des Designs, Tätowierung, Nachstich (gemäss Vereinbarung) sowie eine ausreichende Menge Nachpflege-Creme.
Führt die Beschaffenheit der Haut, Schmerzempfindlichkeit oder ein vom Kunden veranlasster Abbruch zu einer weiteren Sitzung, wird diese pauschal mit 200 CHF berechnet.
Preisangebote sind drei Monate gültig. Änderungen des Designs, der Farben oder der Körperstelle können Preisänderungen nach sich ziehen.
Für Designleistungen wird ein Stundensatz von 80 CHF berechnet.
Ist der Aufwand für ein Tattoo nur schwer abschätzbar wird die Tätowierung auf Stundenbasis abgerechnet. Hierfür wird nach Vereinbarung ein Stundensatz zwischen 150,- und 200,- CHF vereinbart.
Die Zahlung erfolgt unmittelbar vor oder nach der Behandlung in Bar, per Karte, Überweisung oder Twint.
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung
Der Kunde wird vor der Behandlung über Risiken, Nebenwirkungen und Nachsorge aufgeklärt und bestätigt dies durch Unterzeichnung der Einverständniserklärung.
Das Stechen eines Tattoos stellt eine Körperverletzung dar, in die der Kunde ausdrücklich einwilligt.
Der Kunde trägt die Verantwortung für Folgen, die auf Missachtung von Pflegehinweisen oder sonstiges Fehlverhalten zurückzuführen sind.
Trojan Tattoo haftet nicht für Schäden, die verursacht werden durch:
- unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden (z. B. zu Krankheiten, Allergien, Medikamenten, Schwangerschaft),
- Nichtbeachtung der Pflegehinweise,
- allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten auf verwendete Materialien ( z.B. Farben, Desinfektionsmittel, Handschuhe)
- Spätere Veränderungen der Haut oder des Tattoos (z. B. Blowouts, Farbverblassen, Narbenbildung, Hautalterung),
- subjektives Nichtgefallen des Motivs.
Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Trojan Tattoo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Für persönliche Gegenstände des Kunden (z. B. Kleidung, Wertsachen, Fahrzeuge) wird keine Haftung übernommen, ausser bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 8 Datenschutz
Trojan Tattoo verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten werden nur zur Vertragsabwicklung, Terminverwaltung und internen Dokumentation verwendet.
Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung unter:
www.trojantattoo.ch/index.php/datenschutz
§ 9 Minderjährige
Tätowierungen werden grundsätzlich nur an volljährige Personen vorgenommen.
Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein Erziehungsberechtigter muss dazu zum Termin anwesend sein. Trojan Tattoo behält sich vor, einen Nachweis der Identität zu verlangen oder den Auftrag abzulehnen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Zurzach (AG).
Stand 13.10.2025


